Flugfunkgerät Icom IC-A15
Neu in Originalverpackung
Bedienungsanleitung in Englisch und Deutsch
Flugfunkgerät
Antenne
Akku 2200mA
Standladegerät
Gürtelclip
Trageschlaufe
UVP:369
Jetzt nur für kurze Zeit 269€
Bediehnungsanleitung
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Bediehnungsanleitung
Für 5 Tage noch bestehender Betriebserlaubnis ganz schön happig. Oder eben für Sammler.
Tja lieber Burkhardt, Antiques hatte schon immer seinen Preis
Welches Handfunkgerät hat den aktuell noch eine Betriebserlaubnis? Na...?!!!
KRT 2. Jetzt du. Ok ist kein Handfunkgerät. Aber geht.
Klar, mit dem Kasten um den Hals und ner Autobatterie auf dem Rücken
man, man , man...
Aber legal.
Mein Icom IC-A20MKII,
habe gerade bei der RegTp eine Verlängerung bis 31.12.2017 beantragt.
Der DAeC ist gerade dabei, mit Herstellern und der BAF zu verhandeln.
Schauen wir mal, was dabei heraus kommt.
http://www.daec.de/fachbereich…rttechnik-betrieb/833khz/
IC-A20...da bist Du wirklich ein "Sammler"
Da sind wir alle gespannt, braucht sicher etwas Geduld...
@Burkhard
Warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?
so sehe ich das auch.
Laut LBA dürfen die Geräte unter gewissen Umständen weiter LEGAL betrieben werden!
Regeln für den VHF Flugfunk im 8,33 kHz Kanalraster
3. Ausnahmen und Altgeräte
Gemäß Artikel 2 (5) der oben genannten Verordnung müssen Funkgeräte, die ausschließlich auf zugeteilten Frequenzen im 25 kHz Raster betrieben werden, nicht zusätzlich im 8,33 kHz Frequenzraster zu betreiben sein.
Daraus folgt u. a., dass (Alt-)Geräte, die zusätzlich zur Pflichtausrüstung im Cockpit verbleiben, nicht unbedingt im 8,33 kHz Frequenzraster zu betreiben sein müssen. Sie dürfen dann nur noch für Frequenzen verwendet werden, die ausdrücklich im 25 kHz Frequenzraster zugeteilt worden sind (z. B. die internationale Notfrequenz). Dabei sind unbedingt die Kanalbezeichnungen zu beachten. Ein derartiges Zusatzgerät (nur 25 kHz Frequenzraster) kann somit nicht für die Flugfunkkanäle 118.005‘, 118.030‘, 118.055‘, etc. verwendet werden.
Hi Christoph69,
du hast völlig recht.
Wenn ich es richtig verstehe, dann haben wie kein Luftfahrzeug sondern ein Luftsportgerät.
Wir brauchen kein Funkgerät in unserem Flieger, deswegen haben wir auch keine Pflichtausrüstung.
UNS - Flugsportgeräte hat man einfach wohl vergessen
Und irgendwie ist wieder ein typisch Deutsches Problem, verschiedene Handfunkgeräte sind
in anderen Ländern legal betreibbar......
Bin mal gespannt, wie es weitergeht.....
Gruß Ventus
Hallo,
schön das die uns vergessen haben, ich brauche keine "Plichtausrüstung" :-).
Gruß
Marcus