• Regierungspräsidien sind staatliche Mittelbehörden.

    Regierungspräsidien ( RP ) sind staatliche Mittelbehörden, die für das Gebiet eines Regierungsbezirks als Schaltstelle
    zwischen Ministerien einerseits und Landratsämtern,Städten und Gemeinden andererseits fungieren.
    In der Luftfahrt sind sie z.B. meistens für :


    - die Nutzung des Luftraums
    - Ausnahmen-Luftverkehr (§§ 25, 13 ff., 37 LuftVG – Außenstart und - landungen, Mindesthöhe, Kunstflug, Banner)
    - Anfragen und Anträge zur Errichtung von Hindernissen sowie Bauleitplänen in den Bauschutzbereichen der Flughäfen
    - Lizenzierung-Luftverkehr ... Schriftverkehr zum Bereich Erneuerung, Umschreibung, Verlängerung bestehender Lizenzen sowie zum Bereich Ersterwerb
    - Zuverlässigkeitsüberprüfungen - ZÜP
    - Anfragen und Schriftverkehr zum Thema Luftsicherheit an den Flughäfen


    zuständig.


    Angesichts der Aufsplitterung nach Fachministerien bei der Bearbeitung von Problemen (Sektoralisierung) kommt den Regierungspräsidien die wichtige Koordinierungs- und Bündelungsfunktion zu: Staatshandeln aus einer Hand. Die Mitarbeiter in Regierungspräsidien verwalten verschiedenste öffentliche Aufgaben.
    Dazu gehört auch die Verteilung öffentlicher Mittel, sowohl für reguläre Aufgaben als auch für Fördermaßnahmen.
    Zudem kommen Regierungspräsidien Aufsicht-, Kontroll- und Genehmigungsfunktionen zu. Damit sollen Regierungspräsidien dafür sorgen, dass der politische Wille unbeeinträchtigt durchgesetzt werden kann.
    Regierungspräsidien gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Bayern tragen sie den Namen Regierung, in Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung.


    Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ebenfalls Behörden, die Mittlerfunktion zwischen Ministerium und Stadt- und Kreisebene wahrnehmen; rechtlich haben sie jedoch den Rang einer oberen Landesbehörde. Diese Behörden sind, wie es für Landesoberbehörden typisch ist, für das gesamte Land zuständig.
    In Thüringen heißt die Behörde Thüringer Landesverwaltungsamt, in Sachsen ist es die Landesdirektion Sachsen und in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die übrigen Bundesländer weisen einen Verwaltungsaufbau ohne Mittelbehörde auf.
    Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verfolgen dabei das Konzept von Sonderbehörden mit funktionalen Zuständigkeiten.
    Kleine Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland kommen mit einem zweistufigen Verwaltungsaufbau aus.
    Werden Aufgaben der Mittelbehörden auf untere Instanzen verlagert, ist nach dem Grundsatz der Einräumigkeit darauf zu achten, dass der örtliche Zuständigkeitsbereich der allgemeinen Behörden und der Sonderbehörden sowie der verschiedenen Sonderbehörden untereinander territorial deckungsgleich und diese unterschiedlichen Behörden für ein und dasselbe geographische Gebiet zuständig sind („verwaltungsgeographische Kongruenz“).
    Regierungspräsidien werden von einem Regierungspräsidenten geleitet.
    Die Organisationsstruktur ist in Abteilungen und Referate untergliedert. Die Abteilungen werden von Abteilungsleitern geleitet.
    Fachbereiche z.B. :


    • Steuerung und Verwaltung
    • Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal-, und Gesundheitswesen
    • Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
    • Straßen und Verkehr
    • Umwelt
    • Landespolizeidirektion
    • Schule und Bildung
    • Forstdirektion und Landesforstbetrieb

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