Leichtes Luftsportgerät ,120 kg Klasse

  • Gesetzliche Erleichterung für Geräte unter 120 kg Leermasse ( ohne Sprit,ohne Pilot, inkl. Rettung und Schirm )... abflugbereit

    Seit Januar 2010 gibt es eine neue Ultraleicht-Klasse auch ausserhalb Motorschirm Geräten , UL`s bis 120 kg

    Leermasse (inkl. Gurtzeug, Rettung, leerer Tank, ohne Pilot)
    sind von der Muster- und Verkehrszulassungspflicht befreit.


    Diese Geräte heissen dann "leichte Luftsportgeräte".
    An die Stelle der Zulassung tritt eine Musterprüfung.

    Lizenzen für diese leichten Luftsportgeräte werden unbefristet erteilt und für die Erteilung ist kein medizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich.


    Somit ist zum einen sowohl der Pilotenschein / dessen Ausbildung erleichtert worden, als auch der Scheinerhalt ist wesentlich einfacher.
    Wer kein negatives medical erhält, oder auch garkein medical ( Fliegertauglichkeit ) "probiert" hat ... darf somit legal fliegen.


    Hat man allerdings das medical aufgrund irgendwelcher Probleme mal nicht mehr bekommen, darf man auch kein 120 Gerät mehr fliegen.


    Die sogenannte Jahresnach-Prüfung ( technischer Jahres-Check des Gerätes) darf bei vielen Geräten der Eigner

    selber machen / machen lassen. Ob man das selber darf oder nicht steht in der Betriebsanweisung / Musterprüfung des Herstellers.


    Es gibt aber nur sehr wenige Hersteller bei denen man einmal im Jahr mit dem Gerät vorstellig werden muss,

    damit man wieder ein Jahr fliegen darf. Das ist eigentlich nur bei Geräten über 120 kg Leergewicht der Standart, da muss eine Prüfer seinen Stempel alle 12 Monate draufmachen damit das Gerät legal geflogen werden darf.


    Das Leichte Luftsport- Gerät muss leer + abflugbereit, ohne Sprit, ohne Pilot unter 120 kg wiegen.


    Das ist Punkt 1

    Wenn das gegeben ist, darf ein deutscher Moschi-Schein-Inhaber damit fliegen.
    ZUSÄTZLICH muss das MTOW dann natürlich auch unter dem Gewicht sein, für das der Schirm auch freigegeben ist.

    ( seit DGAC Anerkennung 2014 ).


    Ob das Gerät eine deutsche Musterprüfung hat oder nicht ist erst mal egal solange es den deutschen Gesetzen und Regeln entspricht.
    Denn es ist IMMER AUSSCHLIESSLICH der Pilot der verantwortliche ...er muss BEIDE Gewichte ( Leer und Abflug-Gewicht ) jederzeit passend haben.

    Falls z.B. die 120 kg Leergewicht überschritten sind, darf er das Fluggerät nicht mehr bewegen, da es dann eine MusterZULASSUNG benötigt UND der Pilot auch einen anderen Schein haben muss ( mit min. Flugstunden, aktuell gültigem Medical und jährlicher Nachflugprüfung des Gerätes (JNP).


    Wenn das Gerät keine deutsche Musterprüfung hat UND unter 120 kg leer wiegt, DARF der Pilot
    bis zum eingetragenen MTOW des DGAC - Schirmes beladen und fliegen.


    Wenn es über 120 kg leer wiegt ….darf ein "normaler" Moschi Pilot (mit dem kleinen Schein) das Gerät NIEMALS fliegen, egal was der Schirm dürfte / kann oder nicht.


    Die einzige legale Chance ein "schweres Motorschirm-Trike " über 120kg Leergewicht fliegen zu dürfen ist… :


    Ein Gerät mit aktueller deutscher Muster-ZULASSUNG vom LBA ( wie z.b. Exitor oder Flugzeuge und Tragschrauber ) UND den aktiven „ GROSSEN " Moschi-SCHEIN zu besitzen, siehe oben... also auch mit Medical, JNP, Flugstunden ... usw usw....


    NUR wenn er diese Kombi hat, darf er etwas zugelassenes fliegen über 120kg Leergewicht .
    ( muss aber natürlich auch die Musterzulassungs -Daten und MTOW beachten …)

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