Funkgeräte .. Infos

Hersteller Gerät Betriebs-Modi ca. NP * Besonderheiten Bilder Zulassung
Vertex-Standard VXA 150 reines Flugfunk (AM) ca. 220 Euro Bild Nein
Vertex-Standard VXA 210 reines Flugfunk (AM) ca. 280 Euro inkl. VOR Bild Nein
Vertex-Standard VXA 700 Flugfunk (AM) + 2m AFU (FM) ca. 350 Euro ** inkl. VOR + UKW-Radio Bild Nein
Vertex-Standard VXA 220 reines Flugfunk (AM) ca. 250,- Euro Bild Nein
Icom IC A 4 reines Flugfunk (AM) ? Bild Nein
Icom IC A23 reines Flugfunk (AM) ? inkl. VOR Bild Nein
Icom IC A 6 reines Flugfunk (AM) ca 330 Euro Bild Nein
Icom IC A 5 reines Flugfunk (AM) ? Bild Nein
Icom IC A3 E reines Flugfunk (AM) ca. 500 Euro Bild Ja
Icom IC A 22 reines Flugfunk (AM) ca. 600 Euro inkl. VOR Bild Ja
Walter Dittel FSG 5 reines Flugfunk (AM) ca. 1.778,00 für den rauen Einsatz geeignet,
870 g , 209x83x35 mm
Bild Ja
DNT XLP 77 LPD Freenet + PMR ca. 77 Euro inkl. externen Anschlüssen für
Headset (haben längst nicht alle)
Bild nicht benötigt


Legende :

* zzgl. Versandkosten, ältere Geräte eventuell nicht mehr lieferbar
** zzgl. Versandkosten , Zoll , Import usw ...
VOR = Funknavigation
AFU = Amateurfunk
NP = Neupreis
AM = Amplitudenmodulation ( wird nur noch im Flugfunk benutzt )
FM = Frequenzmodulation ( wird bei AFU, LPD, PMR und Freenet benutzt )


Damit eine Flugfunke im deutschen „Paragrafen- und Genehmigungs-Dschungel“ rechtmäßig benutzt werden kann, bedarf es einer TK-Zulassung (früher BZT-Zulassung). Außerdem ist seitens der Hersteller oder Vertreiber eine Musterzulassung gefordert, die entweder durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) oder der Deutschen Flugsicherung (DFS) für Bodenfunkstellen erteilt wird. Hier haben wir die Wahl: Entweder wir nehmen eine Luftfunkstelle mit LBA-Zulassung oder eine Bodenfunkstelle mit DFS-Zulassung. In aller Regel handelt es sich bei LBA zugelassenen Funkgeräten um Einbaugeräte, die vom hohen Preis einmal abgesehen, für leichte Luftsportgeräte auf Grund des Gewichtes und der Abmessungen ungeeignet sind. Also entfällt unsere Wahl auf eine Bodenfunkstelle mit DFS-Zulassung, welche mit einer Frequenzzuteilung im Luftfahrzeug als Notfunkgerät benutzt werden darf. Auf der Rückseite entsprechender Funkgeräte ist die DFS-Zulassung durch eine L-Nummer gekennzeichnet. Um in Deutschland eine tragbare Handfunke für den Flugfunk betreiben zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung (wird per Urkunde bestätigt) sowie der bereits erwähnten Frequenzzuteilung durch eine der Außenstellen der Bundesnetzagentur. Im Rahmen der Frequenzzuteilung werden leider Beiträge (TGK und EMVG) erhoben, die sich auf jährlich ca. 50 bis 60 € belaufen können.
Mein Tipp: Die Beantragung sollte mit wechselndem Rufzeichen (Kennzeichen des Luftfahrzeuges) erfolgen, damit das Funkgerät in unterschiedlichen Luftfahrzeugen verwendet werden kann. Möchte man ein weiteres Funkgerät lediglich für den beweglichen Bodenfunk zulassen (z. B. das ICOM IC-A6 E), da es nur zum Rückholen dienen soll, ist die Genehmigung als Bodenfunkstelle ausreichend. Die Genehmigung als Bodenfunkstelle wir allerdings nur von der Bundesnetzagentur in Eschborn erteilt. Und nicht vergessen, die Geräte - im babylonischen Fachjargon "tragbare Zusatz-Sprechfunkgeräte" genannt - dürfen nur mit einem Funkzeugnis betrieben werden. Im kontrollierten Luftraum mit einem BZF.
(Text von Thomas Keller)