Als UL (auch Moschi) max. Obergrenze 5000ft/MSL. Höher besteht Transponderpflicht. Die Obergrenze von Luftraum G, bzw. Untergrenze von E spielt hier überhaupt keine Rolle. Gleitschirm und Segler (ohne Motor) darf bis FL100 (ohne Freigabe), also doppelt so hoch (hier Obergrenze Luftraum E). Möchte Dich nicht belehren, nur aufklären.
War mit dem Thermikschirm schon wesentlich höher.. Und hier ist der Luftraum ab 1950 erst. Ausserdem gelten die 1500 ja ab MSL. da hätte ich ja noch 100m hin gehabt..
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Kommentare 5
Fliegenpils
Dann passt es ja
Schwarzbart
ach ja stimmt schon. aber wie ich eben sehe waren es ja gar keine 1800.
war ein Tippfehler es waren genau 1500 meter.
Fliegenpils
Als UL (auch Moschi) max. Obergrenze 5000ft/MSL. Höher besteht Transponderpflicht. Die Obergrenze von Luftraum G, bzw. Untergrenze von E spielt hier überhaupt keine Rolle.
Gleitschirm und Segler (ohne Motor) darf bis FL100 (ohne Freigabe), also doppelt so hoch (hier Obergrenze Luftraum E). Möchte Dich nicht belehren, nur aufklären.
Schwarzbart
War mit dem Thermikschirm schon wesentlich höher.. Und hier ist der Luftraum ab 1950 erst. Ausserdem gelten die 1500 ja ab MSL. da hätte ich ja noch 100m hin gehabt..
Fliegenpils
Sind nicht 5000 ft max. Höhe?
O.k., einen Transponder an Board.