Bericht von der JHV DULV 2020

Hallo Freunde,


Auf der diesjährigen JHV des DULV habe ich kurz und schnell angerissen wie weit unser Vorstoß beim BMVI zur Erlangung einer Allgemeinerlaubnis für uns Motorschirmpiloten und die anderen leichten fußstartfähigen Uls fortgeschritten ist.

Es wird so sein dass dann alle fußstartfähigen ULs von dieser Regel profitieren werden. Da jeder Redner aufgrund der coronabedingten Onlineversion der diesjährigen JHV nur 3 Minuten Redezeit hatte, musste ich es kurz halten. Dies ist also nur ein kurzer Abriss.

Ich stelle euch den Vortrag hier schriftlich ein. Wie ihr herauslesen könnt, ist auch eine Verwaltungsvorlage mit eingereicht worden. Dies ist ein Dossier welches aufzeigt wie die neue Anordnung umgesetzt wird. Das Ganze muss mittels eines Feldversuches vorbereitet werden.

Hier mein Vortrag auf der JHV:



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Liebe Motorschirmpiloten : ich muss es kurz machen ....

Die Lösung für unsere Start und Landeprobleme liegt unserer Ansicht nach nur in der Schaffung einer Allgemeinen Aussenstart und
Landeerlaubnis wie sie die Ballöner auch erhalten konnten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind über den Paragraph 25 bereits vorhanden. Es bedarf dazu jedoch entsprechender Verwaltungsanweisungen für die Länder.


Um eine solche anzustossen, setzen wir uns mit den Behördenvertretern zusammen und beschritten mit der Unterstützung von DULv und DAEC den offiziellen Weg. Der bestand darin ein Gutachten über die prekäre Situation der Motorschirme in Deutschland zu erstellen, um so den Handlungsbedarf zu dokumentieren und es dem Bundesministerium für Infrastruktur und Verkehr vorzulegen. Gleichzeitig reichten wir eine Verwaltungsvorlage ein welche aufzeigt wie die neue Richtlinie einer Allgemeinerlaubnis für Motorschirme über die Länder umgesetzt werden kann.

D
e von uns eingereichten Unterlagen wurden inzwischen nach Sichtung des Ministeriums an den Bund Länderausschuss zur Beurteilung gereicht.

Die Entscheider im Bund-Länder-Ausschuss bekamen also jetzt von uns die Darstellung des Problems den damit verbundenen Handlungsbedarf und den Lösungsansatz bis hin zu den Vorlagen für die entsprechende Anweisungen alles als Paket vorgelegt.

Jedes rechtliche Detail hierfür wurde von unserem (auf Bundesebene anerkannten) Anwalt und Gutachter für Flugrecht ausgearbeitet.

W
ir gehen davon aus, dass der Konsens aus diesem Gutachten eine Empfehlung für eine Allgemeinerlaubnis, ähnlich der Erlaubnis für Ballone auch für Motorschirme in Deutschland sein wird und das Bundesministerium diesem Vorschlag folgen wird.

Allerdings wird vorher sicherlich eine Erprobung unter Realbedingungen stattfinden müssen. Das heißt, dass eine bestimmte Anzahl versierter und erfahrener Piloten von uns, an einer (ein Tages) -Schulung (deren Inhalte noch ausgearbeitet werden müssen und von der wir guter Dinge sind dass wir sie selbst abhalten können) teilnehmen muss.
Danach müssen wir dann eine gewisse Zeit lang (viele) Flüge unter diesen Voraussetzungen dokumentieren und einreichen.

Wenn sich bei diesem Test herausstellt, dass das Ganze eine adäquate und sinnvolle Vorgehensweise ist, steht einer Verwaltungsanweisung zur Schaffung der Allgemeinerlaubnis für Motorschirmpiloten nach dem Vorbild der Ballöner dann hoffentlich nichts mehr im Wege.

Wir hätten es dann mit einer neuen Erprobung selbst in der Hand ob wir am Schluss von einer Allgemeinerlaubnis profitieren können.


Wie sicher viele von Euch wissen, hat der DULV vor einigen Jahren bereits einen ähnlichen Anlauf gestartet.
Aufgrund diverser unglücklicher Umstände und auch vielleicht mangelnder Disziplin einzelner Teilnehmer in Sachen Dokumentation etc. ist dieser Versuch leider im Sande verlaufen. Jo hat unserem Anwalt sämtliche Unterlagen zu diesem Versuch zur Verfügung gestellt um dieses Mal die damals gemachten Fehler von vornherein zu vermeiden.

Wir wollen daher den aktuellen Versuch stufenweise aufbauen und selbst überwachen. Die Erfahrungen einer ersten, kleinen Gruppe von zuverlässigen Piloten wird dann ausgearbeitet werden und fließen in einen Anforderungs-, bzw. Auflagenkatalog ein.
Die nächsten, etwas größeren Gruppen in weiteren Bundesländern nehmen diesen Katalog dann als Grundlage.
Nach Auswertung der Flüge wird dann ein endgültiger Auflagenkatalog erstellt, der letztendlich die Grundlage für eine Allgemeinerlaubnis darstellt.


Wir sind davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg nicht nur der einzig richtige, sondern zudem die erfolgversprechendste Möglichkeit ist die Situation der Motorschirmgemeinde nachhaltig zu verbessern. Wie Eingangs ja versprochen, sollte dies ein KURZER Überblick für Euch werden. Wir haben daher auf viele Details verzichtet um den Rahmen nicht zu sprengen.

Wenn der ein oder andere Fragen hat, kann er sich nach der Versammlung gerne an uns wenden.



Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!



Euer Johann


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Das war der Vortrag. Ich will noch erwähnen dass das Gutachten die individuellen Betriebserfordernisse für Motorschirme aufzeigt und die für uns und die §6 Plätze daraus entstehende Problematik gut verdeutlicht.

Es geht im Detail nicht darum zu behaupten dass wir nicht auf 6er Plätzen starten könnten sondern dass ein Betrieb unserer Fluggeräte auf 6er Plätzen nur mit erhöhten Anforderungen sinnvoll ist und darum eine für uns angepasste Struktur mittels Allgemeinerlaubnis geschaffen werden sollte.


Heike Wieland wird sich die nächsten Wochen beim Ministerium erkundigen wie weit die Sichtung unserer Unterlagen gediehen ist. Sobald sich das LBA positiv über unser Gutachten und die dazugehörige Verwaltungsvorlage geäußert hat, werden die Richtlinien und die genaue Vorgehensweise für einen Feldversuch von uns ausgearbeitet. Dieser kann dann im Detail so aussehen, dass eine bestimmte Anzahl von Piloten, an einem oder mehreren Orten in der Bundesrepublik eine Eintagesschulung absolvieren, in der ihnen die noch zu bestimmenden nötigen Kenntnisse um in ihren Heimatkreisen das Startgebiet selbst auswählen zu können beigebracht wird.

Bestandteil dieser Schulung wird sicher Geländebestimmung und Naturschutz sein. Und der Ablauf einer Feldversuchsflugdokumentation.


Um es noch einmal deutlich zu sagen:

Nur diese Piloten sind sind dann vorerst Teilnehmer des ersten Feldversuchs!

Hier handelt es sich dann noch nicht um eine generell gültige Allgemeinerlaubnis.

Diese ist dann nur für den Zeitraum und die Piloten erteilt die hier mitfliegen. Nach Beendigung dieser Feldversuche muss eine erneute Auswertung und Einschätzung vorgenommen werden. Darum ist das Gelingen dieser Feldversuche (wenn wir in diese Phase treten werden und was noch das LBA empfehlen muss) enorm wichtig!


Euer Johann